Das Fahren eines Elektrorollers ist gleichbedeutend mit Freude und Leidenschaft. Allerdings bringt es, wie bei anderen motorisierten Fahrzeugen, einige Formalitäten mit sich, die zu beachten sind.
In diesem Artikel werden wir die Motorradführerscheinkategorien und die gesetzlichen Anforderungen für das Fahren eines Motorrads oder eines Elektrorollers überprüfen.
Die Kategorien von Elektrorollern und Elektromotorrädern
Um die Kategorisierung von Elektro-Motorrädern und -Rollern zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber Äquivalenzen zu thermischen Motorrädern entwickelt. So werden Elektro-Motorräder, deren Nennleistung unter 4 kW liegt (wie der Elektro-Roller Sunra Hawk Plus oder das Elektro-Motorrad Super SOCO TS1200R), als thermische Mofas der Kategorie 50 cc (Kategorie L1e) eingestuft.
Die Elektrofahrzeuge, deren Leistung zwischen 4 und 11 kW liegt (wie der Elektro-Scooter NIU NGT oder das Elektro-Motorrad Super SOCO TC Max), werden als leichte Verbrennungsmotorräder der Kategorie 125 cc (Kategorie L3e-A1) eingestuft. Diejenigen, deren Leistung zwischen 11 und 35 kW liegt, werden als Verbrennungsmotorräder der Kategorie L3e-A2 eingestuft.
Schließlich werden Elektrozweiräder, die eine Leistung von mehr als 35 kW erzeugen, als Sportmotorräder mit großem Hubraum betrachtet.
Welcher Führerschein ist erforderlich, um ein Motorrad oder einen Elektroroller zu fahren?
Je nach Motorleistung gibt es in der Regel 5 Kategorien von Führerscheinen und Schulungen, die das Fahren eines Elektromotorrads ermöglichen:
Ich habe es ihnen erlaubt.
Im Januar 2013 in Kraft getreten, ist der AM-Führerschein eine weiterentwickelte Version des Führerscheins für Sicherheit im Straßenverkehr (BSR). Er erlaubt es, bereits ab 14 Jahren Motorräder zu fahren, deren Leistung unter 4 kW liegt und deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet (Kategorie 50 cc).
Der AM-Führerschein wird nach einer spezifischen Ausbildung von 8 Stunden ausgestellt, die in Fahrschulen oder von staatlich anerkannten Verbänden angeboten wird. Seit dem 1. März 2019 muss die Dauer der Ausbildung mindestens 2 Tage betragen.
Der A1-Führerschein
Der Führerschein A1 erlaubt das Fahren aller leichten Elektromotorräder mit einer Leistung von unter 11 kW (Kategorien 50 und 125 cc). Er ist auch bekannt als „Führerschein 125“. Um einen Führerschein A1 zu erhalten, muss der Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 16 Jahre alt sein.
- Mindestens 20 Stunden Ausbildung absolvieren, davon 12 Stunden auf der Straße und 8 Stunden auf der Strecke.
- Die theoretische Prüfungsprüfung bestehen.
Der Ausweis A2
Der Führerschein A2 erlaubt das Fahren aller Motorräder, deren Nennleistung unter 35 kW liegt, mit Ausnahme der leichten Varianten von Modellen, die eine Leistung von über 70 kW erbringen können. Um einen Führerschein A2 zu erhalten, muss der Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die theoretische Prüfungsprüfung bestehen.
- Die praktische Prüfungsprüfung bestehen.
Zu beachten ist, dass die praktische Prüfung für den Führerschein A2 identisch mit der für den Führerschein A1 ist.
Führerschein A
Der Führerschein A erlaubt das Fahren von allen Motorrädern und Dreirädern, unabhängig von ihrer Leistung und technischen Eigenschaften. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, den Führerschein A direkt zu erwerben. Um ihn zu erhalten, müssen Sie:
- Mindestens 20 Jahre alt sein.
- Im Besitz eines A2-Führerscheins sein.
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
- Eine zusätzliche Schulung von 7 Stunden absolvieren.
Führerschein B
Inhaber eines B-Führerscheins seit mehr als 2 Jahren dürfen Elektromotorräder mit 50 oder 125 ccm fahren, vorausgesetzt, sie absolvieren eine 7-stündige Schulung. Um an dieser Schulung teilzunehmen, muss man sich an eine Fahrschule oder eine vom Staat anerkannte Organisation wenden. Die Schulungsbescheinigung muss zusammen mit dem B-Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorgelegt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann mit einer Strafe von 135 € geahndet werden.
Ein Motorrad oder einen Elektroroller ohne Führerschein fahren
Nur Personen, die vor dem 31. Dezember 1987 geboren wurden, dürfen ein Elektromotorrad der Kategorie 50 cc ohne besondere Formalitäten fahren. Sie sind daher von der Notwendigkeit befreit, den BSR zu absolvieren oder einen Führerschein zu besitzen. Das heißt, für andere Kategorien ist es obligatorisch, den gemäß der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Führerschein zu besitzen.
Die Verpflichtungen zum Fahren eines Motorrads oder eines Elektrorollers
Ähnlich wie bei Verbrennungsmotorrädern unterliegt die Nutzung eines Elektromotorrads im öffentlichen Raum bestimmten Verpflichtungen:
Das Elektromotorrad anmelden
Wie alle motorisierten Fahrzeuge müssen die elektrischen Roller und die elektrischen Motorräder zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr registriert werden. Das Fahren mit einem Motorrad ohne Zulassungsbescheinigung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 750 € geahndet werden.
Eine Versicherung abschließen
Der Artikel L211-1 des Versicherungsrechts besagt, dass jedes motorisierte Fahrzeug, unabhängig von seinen technischen Eigenschaften, versichert werden muss. Ein Eigentümer eines Motorrads oder eines Elektrorollers muss mindestens eine „Haftpflichtversicherung“ abschließen. Diese Art von Versicherung reicht aus, um die Sachschäden zu decken, die einem Dritten bei einem möglichen Unfall zugefügt werden.
Um einen besseren Schutz zu haben, ist es ratsam, sich für eine „Fahrer-Haftpflichtversicherung“ oder eine „Vollkaskoversicherung“ zu entscheiden. Was die Tarife betrifft, so bieten die Versicherer in der Regel interessante Rabatte für Besitzer von Elektrozweirädern an.
Die minimale Sicherheitsausstattung im Fahrzeug haben
Ähnlich wie bei Verbrennungsmotorrädern müssen Elektromotorräder mit einem geeigneten Beleuchtungssystem vorne und hinten ausgestattet sein (Standlichter, Abblendlicht, Fernlicht und Bremslicht). Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe von bis zu 180 € geahndet werden. Die minimale Sicherheitsausstattung umfasst auch einen linken Rückspiegel und Reflektoren vorne und hinten.
Tragen Sie geeignete Schutzausrüstung.
Die vorgeschriebene Schutzausrüstung zum Fahren eines Elektrorollers oder einer Elektromotorrad ist in der Regel die gleiche wie für ein Verbrennungsmotorrad:
• Ein zugelassener Helm (grünes NF-Label oder weißes ECE-Label), der während der Fahrt mit dem Motorrad getragen werden muss.
• Genehmigte Handschuhe.
• Eine Sicherheitsweste, die im Notfall verwendet werden muss.
Das Fahren eines Motorrads ohne Helm oder mit einem abgenommenen Helm kann mit einer Geldstrafe von bis zu 375 € geahndet werden. Das Fehlen von Handschuhen wird mit einer Geldstrafe von 180 € bestraft.
Die erforderlichen Dokumente für das Fahren eines Motorrads haben.
Bei einer Verkehrskontrolle muss man in der Lage sein, die folgenden Dokumente vorzulegen:
• Die Versicherungspolice
• Die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).
• Eventuell ein Führerschein oder ein gleichwertiger Nachweis je nach Kategorie der Zulassung des Motorrads.
Im Falle der Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente für das Fahren eines Motorrads riskieren Sie eine Geldstrafe von bis zu 150 €.